Wildblumenwiese auf dem Ahrensburger Friedhof eingeweiht
Anfang Juli wurde auf dem Ahrensburger Friedhof eine heimische Wildblumenwiese fierlich eingeweiht. Dieses wohl einzigartige Pilotprojekt umfasst eine Fläche von etwa 20.000 Quadratmeter und wurde im Frühjahr 2009 in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verband für Landschaftspflege e.V., dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und dem Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V. angelegt.
Die Fläche, die bereits im vergangenen Sommer die meisten der zu erwartenden heimischen Arten aufwies, wird - neben ihrer hohen ökologischen Bedeutung - in den Randbereichen als Bestattungsort für Urnen dienen und somit die deutsche Friedhofskulturlandschaft um eine besondere Art der Beisetzung bereichern. Mehr dazu auf Seite 6 in der September-Ausgabe der Friedhofskultur.

Alkalische Hydrolyse –
laut EU kein Problem
Vor zwei Jahren berichtete die Friedhofskultur schon einmal über die alkalische Hydrolyse als mögliche Bestattungstechnik. Jetzt wurde mehrfach gemeldet, dass in Flandern den belgischen Behörden ein Ersuchen des Flämischen Bestatter-Verbandes zugegangen sei, in dem dieses umweltfreundliche, vergleichsweise preisgünstige und energiesparende Verfahren zugelassen werden sollte. Der Zeitung „De Morgen“ zufolge wird die Technik in Teilen Kanadas seit Kurzem angewendet. In Kalifornien/USA ein entsprechender Gesetzentwurf derzeit geprüft, desgleichen in Schottland. Ein Sprecher der EU-Kommission sagte laut welt online, dass für diese umstrittene Bestattungsart, unabhängig von ethischen Bedenken, keine Probleme gesehen werden, letztlich aber die nationalen Regierungen entscheiden müssten.

NEK: Adress-Suche mit neuer Homepage leicht gemacht
Die Arbeitsgemeinschaft Friedhof – Kirchenkreisbeauftragte in der Nordelbischen Kirche (NEK) hat vor kurzem eine neue Homepage eröffnet: www.kirche-friedhof.de. Dort findet man sämtliche in der NEK in Schleswig-Holstein und Hamburg existierenden kirchlichen Friedhöfe und die Anschrift der Arbeitsgemeinschaft inklusive der Vorstandsmitglieder. Um einen bestimmten Friedhof zu finden gibt es mehrere Suchwege: Über eine Karte, den Anfangsbuchstaben des Ortes, einen Suchbegriff, die Postleitzahl oder den Ort. Detailliert werden dann Adresse, Ansprechpartner, Telefon- und Fax-Nummer sowie die E-Mail-Adresse genannt. Über Links zu Bus und Bahn kann man sich die Anreisemöglichkeiten zeigen lassen, ein Routenplaner macht das gleiche für die Anfahrt mit dem PKW. Außerdem ist ein Kirchen-ABC im Angebot.

Übersicht beim Bestattungsrecht
Jedes Bundesland hat sein eigenes Bestattungsgesetz. Das ist unübersichtlich und bisweilen verwirrend. Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, schafft Transparenz und vergleicht im Internet die Regelungen der einzelnen Bundesländer. Was haben Hinterbliebene bei einem Trauerfall zu tun? Was ist zum Beispiel zu beachten, wenn der Verstorbene in einem anderen Bundesland bestattet werden möchte? Auf jede einzelne Frage sind 16 unterschiedliche Antworten möglich. „Eine Harmonisierung der Gesetze ist leider nicht in Sicht“, bemängelt Hermann Weber, der Vorsitzende von Aeternitas e. V. Mehr dazu auf Seite 7 in der September-Ausgabe der Friedhofskultur.


Zürich: Neuer Kopf für den Engel

Im Die Stadt Zürich ließ für 36.000 Schweizer Franken das historische Familiengrab von 1896 des Zürcher Maschineningenieur Fridolin Luchsinger-Caballero auf dem Friedhof Sihlfeld restaurieren, eine Art griechischen Tempel aus schwarzem Marmor. Von den vier Säulen ist eine abgebrochen – Symbol der Vergänglichkeit des Lebens. Im Zentrum ruht ein weißer marmorner Sarkophag auf wuchtigen Tiertatzen. Daneben befindet sich ein knieender, kindlicher eißer Engel, der eine Blume in der ausgestreckten Hand hält. 1997 hatten Unbekannte Kopf und Flügel abgeschlagen, Arm und Sarkophag beschädigt. Die abgeschlagenen Stücke wurden nie gefunden. Mehr dazu auf Seite 7 in der September-Ausgabe der Friedhofskultur.

 

Gemeinsame Einfassung für Reihengräber möglich

Zwei nebeneinanderliegende Reihengräber auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Mörlen dürfen einem Urteil zufolge auch dann eine gemeinsame Grabeinfassung erhalten, wenn die Friedhofssatzung lediglich Reihengräber zulasse. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz, zitiert rzonline die dpa-infocom. Rechtlich handele es sich nämlich weiterhin um zwei Reihengräber. Zwar entstehe der optische Eindruck eines Doppelgrabes, es sei jedoch nicht zu erkennen, weshalb dies der Würde des Friedhofes widersprechen solle, hieß es im Urteil (Az.: 1 K 1260/09.KO). Die Kläger hatten zunächst erfolglos beantragt, ihre bei einem Unfall gestorbenen Eltern in einem Doppelgrab bestatten zu dürfen. Auch diesen Antrag hatte die Ortsgemeinde abgelehnt, wie schon seit über 30 Jahren zuvor und es keine Präzedenzfälle für Ausnahmeregelungen geben sollte.

40 Jahre Genossenschaft in Gelsenkirchen

Ihr 40-jähriges Bestehen feierten die Mitglieder der FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG Mitte Juli mit einem sommerlichen Fest und Familientag in der Zoom Erlebniswelt. Am 28. Januar 1970 gründeten 15 Friedhofsgärtnermeister die FGG. Inzwischen gehören ihr 42 Mitglieder an.
Willi Strunk, Vorstandsvorsitzender der FGG, beleuchtete in seiner Begrüßungsrede mit ein paar Daten die vierzigjährige Entwicklung: So erhöhte sich der Preis für die Grabpflege eines Reihengrabes von 27,50 D-Mark im Jahre 1970 auf heute 110 Euro. Und trotzdem konnte die FGG die vertraglich vereinbarten Leistungen über die vier Jahrzehnte aus den Dauergrabpflegeverträgen sicherstellen. Inzwischen erfüllt teilweise schon die Enkelgeneration die bestehenden Verträge und schließt weitere, neue Verträge ab. Mehr dazu auf Seite 8 in der September-Ausgabe der Friedhofskultur.


50 Jahre: Jubiläum auch in Bochum

Auf ihr 50-jähriges Bestehen blickte in diesem Sommer die Bochumer Friedhofsgärtner Genossenschaft zurück. Seit ihrem Zusammenschluss im Winter 1959/60 ist sie die für das Stadtgebiet Bochum zuständige Treuhandstelle für Dauergrabpflege. Ein fachkundiges, erfahrenes und pietätvolles Zusammenwirken der Mitglieder mit den am Friedhof wirkenden Gewerken und Institutionen ist in dieser Zeit entstanden. Für eine lebendige Friedhofskultur und damit weit über das Angebot der Dauergrabpflege hinaus engagieren sich die Genossenschaftsmitglieder.
In ihren Grußworten würdigten Heinz Herker, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) und Lüder Nobbmann, Vorsitzender des Bundes Deutscher Friedhofsgärtner (BdF), die Bedeutung der Genossenschaften für das Wohl des Berufsstandes. Gerade in Zeiten sich wandelnder Gesellschaftsstrukturen sei die gemeinsame Arbeit für die Friedhofskultur wichtig.